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   BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 112.79   

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https://dejure.org/1979,2176
BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 112.79 (https://dejure.org/1979,2176)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1979 - 3 C 112.79 (https://dejure.org/1979,2176)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 3 C 112.79 (https://dejure.org/1979,2176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Kartoffelsorte in die Sortenliste - Beurteilung des landeskulturellen Wertes einer Kartoffelsorte - Ermittlung des landeskulturellen Wertes einer angemeldeten neuen Sorte - Feststellung einer angemeldeten neuen Sorte vergleichbarer eingetragener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.01.1959 - I A 40.54
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 112.79
    Die ablehnende Entscheidung des Bundessortenamts zum landeskulturellen Wert der Sorte "Tatjana" sei - entgegen der allerdings noch zum Saatgutgesetz von 1953 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1959 - 1 A 40.54 - (BVerwGE 8, 85 ff.) - nicht in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar.
  • Drs-Bund, 13.04.1967 - BT-Drs V/1630
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 112.79
    Ungeachtet dessen, daß es geboten sein mag, beim Wertprüfungsvergleich von einem aktuellen Stand der vergleichbaren eingetragenen Sorten auszugehen, verlangt das Gesetz "als feste Bezugsgröße" (vgl. die Regierungsbegründung zum Entwurf des Saatgutverkehrsgesetzes i.d.F. vom 20. Mai 1968, der dem jetzigen § 42 entspricht - BT-Drucks. V/1630 S. 110 -) die Leistung aller in der Sortenliste eingetragenen vergleichbaren Sorten.
  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 66.84

    Sortenzulassung bei deutlicher Verbesserung der angemeldeten Sorte gegenüber den

    Die Festellung und die Datenerhebung unterliegen der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 C 112.79 - ;Urteil vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 - ).

    Dem Bundessortenamt steht bei der Zusammenstellung der Sorten, mit denen der Vergleich stattfinden soll, keine Beurteilungsermächtigung zu, die gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar wäre (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 C 112.79 - ).

  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80

    Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 C 112.79 - (Buchholz 451.11 Nr. 3 = RdL 1980, 23) dahin erkannt, daß für den Wertprüfungsvergleich nicht nur einzelne Sorten gegenüberzustellen sind, sondern grundsätzlich das gesamte eingetragene, der zu prüfenden Sorte entsprechende Sortiment heranzuziehen ist.
  • BVerwG, 02.02.1984 - 3 C 75.82

    Bundessortenamt - Ermessensausübung - Neu angemeldete Sorte - Wertbestimmende

    Der erkennende Senat hat jedoch bereits in seinen Urteilen vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 C 112.79 - (Buchholz 451.11 Nr. 3) und vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 - (Buchholz a.a.O. Nr. 4 = BVerwGE 62, 330) ausgesprochen, daß es geboten sein mag, beim Wertprüfungsvergleich von einem aktuellen Stand der vergleichbaren eingetragenen Sorten auszugehen.
  • BVerwG, 23.09.1982 - 3 C 2.82

    Vermahlungsplafonds - Antrag auf Erhöhung - Stillegung einer einzelnen Mühle -

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 C 112.79 - (Buchholz 451.11 Saatgutrecht Nr. 3) angenommen, daß bei der Entscheidung des Sortenausschusses des Bundessortenamtes zu unterscheiden ist zwischen einerseits der Tatsachenermittlung und andererseits der Subsumtion der ermittelten Tatsachen unter das Gestz.
  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80

    Voraussetzungen für die Eintragung in die Sortenliste (hier: Kartoffelsorte Götz)

    Der erkennende Senat hat bereits im seinem Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 3 G 112.79 - (Buchholz 451.11 Nr. 3 - RdL 1980, 23) dahin erkannt, daß für den Wertprüfungsvergleich nicht nur einzelne Sorten gegenüberzustellen sind, sondern grundsätzlich das gesamte eingetragene, der zu prüfenden Sorte entsprechende Sortiment heranzuziehen ist.
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